Steuerbonus
Max. 1200 € im Jahr (20% von 6.000 €)
bei:
- Erhaltungs-
- Modernisierungs- oder
- Renovierungsmaßnahmen
- im Privathaushalt des Mieters
- oder Eigentümers (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung)
Voraussetzungen für Erhalt des Steuerbonus
- Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Arbeitskosten sind in seperatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen.
Hinweis: Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt und sollte deshalb einzeln ausgewiesen werden. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht begünstigt. - Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen (Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstituts, d.h. Überweisung oder Kontoauszug).
- Leistungen und Zahlungen müssen nach dem 31.12.2005 erbracht worden sein.
Kein Steuerbonus
bei Geltendmachung der Aufwendungen als
- Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 2 EStG)
- Werbungskosten (§ 19 EStG)
- Sonderausgaben (z.B. § 10 f EStG, Denkmalschutz)
- Außergewöhnliche Blastungen (§ 33 EStG)
- Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 8 Viertes Buch SGB
Wie hoch ist der Steuerbonus?
- 20 Prozent von max. 6.000 € der Erhaltungs-/Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. max. 1200 €.
- Es handelt sich um eine max. Jahresförderung pro Haushalt.
- Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten gewährt.
- Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist additiv zum Steuerbonus für allgemeine sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35 a Abs. 2 S. 1 EStG (Beispiel: Reinigung der Wohnung, Pflege von Angehörigen). Dieser Steuerbonus betraegt ebenfalls max. 1200 € im Jahr.
Beispiele
Beispiel: Grundreinigung | |||
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3 x 2 h | Grundreinigung im Jahr | ||
= | 165,00 € | Rechnungsbetrag, inkl. 19% MwSt. | |
x | 20 % | Förderung | |
= | 33,00 € | Bonus |
Beispiel: Unterhaltsreinigung | |||
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20 x 3 h | Unterhaltsreinigung im Jahr | ||
= | ca. 1210,00 € | Rechnung | |
+ | ca. 230,00 € | zzgl. 19% MwSt. | |
= | ca. 1440,00 € | Rechnungsbetrag | |
x | 20 % | Förderung | |
= | ca. 288,00 € | Bonus |
Informationsblatt des ZDH - Zentralverband des Deutschen Handwerks, Abteilung Steuer- und Finanzpolitik, Januar 2006, E-Mail: steuernetzwerk at zdh.de